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IUL
Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


Wegweisender Tarifvertrag f�r saisonbesch�ftigte Wanderfarmarbeiter in Kanada

An die IUL Web-Site geschickt am 26-Jun-2008

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Die Besch�ftigten von Mayfair Farms, einem Obst- und Gem�seerzeuger in Portage la Praire, Manitoba, haben sich mit �berw�ltigender Mehrheit f�r den ersten jemals f�r saisonbesch�ftigte Wanderarbeitnehmer in Kanada geltenden Tarifvertrag ausgesprochen. Am 20. Juni stimmten 93% der Besch�ftigten f�r einen von der UFCW Kanada ausgehandelten Dreijahresvertrag, mit dem ein 21-monatiger Kampf f�r Gewerkschaftsrechte und Gewerkschaftsvertretung ein erfolgreiches Ende fand.

Die UFCW hatte im Oktober 2006 die Anerkennung der Gewerkschaft der Mayfair-Arbeitnehmer beantragt, nachdem zwei Drittel der Besch�ftigten - fast ausschlie�lich vom Programm Saisonbesch�ftigte Landwirtschaftsarbeiter (SAWP) der kanadischen Bundesregierung angeworbene und besch�ftigte Mexikaner - ihren Gewerkschaftsbeitritt erkl�rt hatten. Mayfair Farms versuchte, die Anerkennung mit dem Argument zu verhindern, dass die Mayfair-Farmarbeiter keine Arbeitnehmer des Unternehmens seien und das Unternehmen selbst auch kein Arbeitgeber sei, da die Arbeitsvertr�ge zwischen kanadischen und mexikanischen Regierungsstellen geschlossen w�rden. Die Besch�ftigten seien deshalb nicht als Arbeitnehmer mit Kollektivverhandlungsrechten zu betrachten. Die Arbeitsbeh�rde Manitoba wies diese Argumente im vorigen Jahr in einer ausf�hrlich begr�ndeten Entscheidung zur�ck, indem sie unter anderem das Landesgesetz �ber Arbeitsbeziehungen zitierte, wonach "Arbeitnehmer eine zur Ausf�hrung einer Arbeit besch�ftigte Person bedeutet und jede von der Beh�rde als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes bezeichnete Person umfasst". Mayfair fungiere als Arbeitgeber, da das Unternehmen beispielsweise die Arbeitszeiten und die Arbeitsbedingungen festlegt. "Praktische und sinnvolle Kollektivverhandlungen" seien deshalb m�glich, entschied die Beh�rde, und erkannte die Gewerkschaft im Juni vorigen Jahres an.

Das Abstimmungsergebnis f�r den Tarifvertrag bedeutet nach den Worten der UFCW Kanada,"dass erstmals in Kanada eine Gruppe landwirtschaftlicher Wanderarbeiter Beschwerden vorbringen und verfolgen kann, ein Recht darauf hat, auf der Grundlage der gesamten Besch�ftigungsdauer in jeder neuen Saison ber�cksichtigt zu werden, und weitere Vertragsbestimmungen in Anspruch nehmen kann, die sie davor sch�tzen, aus ihren dem Arbeitgeber geh�renden Unterk�nftigen oder aus Kanada ausgewiesen zu werden, solange ihr Fall nicht von einem unabh�ngigen Schiedsrichter behandelt wurde".

"Gleiche Arbeitnehmerrechte f�r Wanderarbeitnehmer sind jetzt mehr als eine Idee. Sie sind ein Vertrag", erkl�rte Wayne Hanley, der Landesvorsitzende der UFCW Kanada. "Dieser Vertrag weist den Weg f�r Tausende andere Wander- und Zeitarbeitnehmer, die nach Kanada gebracht werden, um in der Landwirtschaft und in anderen Branchen t�tig zu sein".