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IUL
Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


Appellationsgericht best�tigt Gesetzwidrigkeit der Entlassung eines Gewerkschaftsfunktion�rs

An die IUL Web-Site geschickt am 20-Nov-2007

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Fast ein Jahr, nachdem er wegen der Anprangerung unsicherer Arbeitsbedingungen entlassen wurde, hat ein Appellationsgericht auf den spanischen Kanarischen Inseln best�tigt, dass die Entlassung von Antonio Garcia Ramos, Gewerkschaftssekret�r f�r die FECOHT-CC.OO. beim transnationalen Hotel- und Tourismusunternehmen Iberostar, gesetzwidrig war. Das Gericht schloss sich damit der Entscheidung des Arbeitsgerichts vom 21. Mai an, gegen die das Unternehmen Berufung eingelegt hatte und mit der die Entlassung aufgehoben und die unverz�gliche Wiedereinstellung des Gewerkschaftssekret�rs unter voller Nachzahlung seines Gehalts und Zahlung einer Strafe von 9 000 Euro wegen der Verletzung von Gewerkschaftsrechten angeordnet worden war. Am 26. November werden die Gerichte �ber eine Klage der Gewerkschaft gegen Iberostar wegen gesetzwidriger Einmischung in Betriebsvertreterwahlen im Januar dieses Jahres entscheiden.

Ramos hatte ein Angebot des Unternehmens abgelehnt, seinen Einspruch gegen die gesetzwidrige Entlassung gegen eine Entsch�digung von mehr als 300 000 Euro zur�ckzuziehen, und die FECOHT-CC.OO. reagierte mit einer Kampagne unter dem Motto "Unsere Gewerkschaft l�sst sich nicht kaufen!".

Die Gewerkschaft hat den zahlreichen Sympathisanten gedankt, die dem Aufruf der IUL entsprochen hatten, Botschaften an Iberostar zu senden, und �berwacht nunmehr die Einhaltung der Entscheidung des Appellationsgerichts.