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IUL
Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


Europ�ischer Gerichtshof widerruft Paraquatzulassung - Nun m�ssen globale Ma�nahmen folgen!

An die IUL Web-Site geschickt am 08-Aug-2007

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Der Europ�ische Gerichtshof hat in Erster Instanz die im Jahr 2003 erteilte Zulassung des t�dlichen Herbizids Paraquat aufgehoben und entschieden, dass diese Zulassung auf einer fehlerhaften Einsch�tzung der Gefahren f�r Landwirtschaftsarbeitnehmer und die Umwelt beruhte.

Gewerkschaften der Landwirtschaftsarbeitnehmer und Umweltgruppen setzen sich seit vielen Jahren f�r ein Verbot von Paraquat ein, das f�r einen gro�en Teil der nach mehreren zehntausend z�hlenden j�hrlichen Todesf�lle durch Pestizide verantwortlich ist. Wenn dieses Herbizid erst einmal durch die Haut oder die Lungen oder oral in den K�rper eingedrungen ist, lassen sich seine Wirkungen nicht mehr beheben. Es gibt kein bekanntes Mittel gegen Paraquatvergiftungen. Nachweislich besteht eine potenziell t�dliche Verbindung zwischen der Einwirkung von Paraquat und der Parkinsonschen Krankheit. Landwirtschaftsarbeitnehmer sind dieser giftigen Substanz regelm��ig ausgesetzt, wenn sie sie umf�llen, mischen und verspr�hen oder auf frisch bespr�hten Feldern arbeiten. Ungeachtet der nachgewiesenen Gefahren f�r die menschliche Gesundheit und die Umwelt wird Paraquat h�ufig im Obst-, Gem�se- und Baumwollanbau und in gr��tem Umfang auf Palm�l- und anderen Plantagen eingesetzt. Weltweit werden f�r Paraquat in jedem Jahr mehr als 400 Millionen US-Dollar ausgegeben.

Die Zulassungsentscheidung vom Dezember 2003 erfolgte nach einer beispiellosen Lobbyarbeit des Herstellers Syngenta und der Pestizidvertreter in den wichtigsten EU-Mitgliedstaaten. Sie wurde nicht nur gegen den Widerstand von Umwelt-, Gesundheits- und Gewerkschaftsorganisationen (deren Mitglieder die Einwirkungen dieser Substanz als erste zu sp�ren bekommen) sondern auch gegen den Widerstand von EU-Mitgliedstaaten getroffen, in denen Paraquat zuvor verboten gewesen war (D�nemark, Finnland, �sterreich und Schweden).

Im M�rz 2004 hat eine Koalition aus Gewerkschaften und nichtstaatlichen Organisationen, darunter die IUL, beim Europ�ischen Gerichtshof der Ersten Instanz Einspruch gegen die Zulassung erhoben, weil die betreffende Entscheidung der Kommission m�helos zug�ngliche wissenschaftliche Beweise f�r die giftigen Auswirkungen von Paraquat au�er Acht gelassen habe. Dieser Einspruch wurde vom Gericht im November 2005 f�r "unzul�ssig" erkl�rt, mit der grotesken Begr�ndung, keine der beteiligten Organisationen k�nne von sich behaupten, von der Zulassung betroffen zu sein.

Gleichzeitig jedoch erhob die Regierung Schwedens ihrerseits Einspruch beim Gericht Erster Instanz, und diesem Einspruch hat das Gericht am 11. Juli stattgegeben. Sofern die Kommission gegen diese Entscheidung keine Berufung einlegt, m�ssen die EU-Mitgliedstaaten nun die Genehmigung des Verkaufs, der Lagerung und der Verwendung aller Paraquat enthaltenen Produkte und der Werbung hierf�r widerrufen.

Als Reaktion auf die EU-Zulassung im Jahr 2003 stellte die IUL fest: "Die globalen Auswirkungen der Paraquat-Zulassung durch die EU haben nicht lange auf sich warten lassen. Syngenta hat die Entscheidung der EU unverz�glich genutzt, um mit Hilfe einer umfassenden �ffentlichkeits- und Lobbyarbeit in Malaysia eine Umkehr des in Stufen vorgesehenen Verbots von Paraquat in diesem Land zu erreichen. Die Paraquat-Lobby ist auch intensiv in Mittelamerika aktiv, wo der Einsatz von Paraquat heftig kritisiert worden ist".

Die Entscheidung von 2007, die Zulassung zu widerrufen, sollte das Signal f�r verst�rkte internationale Aktionen gegen die globale Paraquat-Lobby sein. Die IUL fordert gemeinsam mit anderen Organisationen die Regierungen auf, erteilte Zulassungen aufzuheben und Paraquat vom Markt und von den Feldern zu nehmen.