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Franz�sisches Gericht best�tigt Primat der IAO-�bereinkommen gegen�ber 'ungesetzlichen' Besch�ftigungsvertr�gen

An die IUL Web-Site geschickt am 11-Jul-2007

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Mit einer wegweisenden Entscheidung hat das Pariser Appellationsgericht am 6. Juni festgestellt, dass der seit zwei Jahren geltende "Neueinstellungsvertrag" (Contrat nouvelles embauches oder CNE) im Widerspruch zum internationalen Recht, insbesondere dem �bereinkommen 158 der IAO �ber "die Beendigung des Arbeitsverh�ltnisses" - steht und damit ungesetzlich ist. Die Entscheidung des Gerichts, mit der eine Anfang dieses Jahres getroffene Feststellung eines Organs niedrigerer Instanz best�tigt und erweitert wurde, bedeutet eine Bekr�ftigung des innerstaatlichen Rechtsgrundsatzes, wonach IAO-�bereinkommen, die internationalen Vertr�gen gleichzusetzen sind, gegen�ber dem innerstaatlichen Recht vorrangig sind, wenn es um grundlegende Rechte geht.

Der von Ministerpr�sident Villepin gegen massiven Widerstand eingef�hrte CNE bedeutete, dass Neueingestellte in Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmern jederzeit im Lauf der ersten beiden Jahre ihrer T�tigkeit ohne Begr�ndung entlassen werden konnten. Das Gericht kam zu der Feststellung, dass diese Zweijahresfrist angesichts der im �bereinkommen 158 vorgesehenen Kriterien und Schutzmechanismen nicht als "angemessen" oder "verh�ltnism��ig" betrachtet werden k�nne. Der Vertrag, erkl�rte das Gericht, nehme Arbeitnehmern tats�chlich alle Rechte in Bezug auf eine Beendigung des Arbeitsverh�ltnisses w�hrend der Zweijahresperiode, und es bezeichnete ihn als "R�ckschritt", der das Recht auf Arbeit verletze. Dar�ber hinaus sei es nach Ansicht des Gerichts "paradox", Einstellungen zu f�rdern, indem Entlassungen erleichtert w�rden, und es erkl�rte, dass "im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit der Schutz der Arbeitnehmer an ihren Arbeitspl�tzen mindestens ebenso wichtig sein d�rfte wie die M�glichkeit f�r Arbeitgeber, Entlassungen vorzunehmen".

Der Wortlaut des �bereinkommens 158 - ebenso wie aller anderen IAO-�bereinkommen - kann in Englisch, Franz�sisch, Spanisch, Deutsch, Russisch, Chinesisch, Arabisch und Portugiesisch hier abgerufen werden.