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IUL
Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


Neues slowakisches Arbeitsgesetz - Slowakische Gewerkeschaften k�nnen Erfolg verbuchen

An die IUL Web-Site geschickt am 02-Apr-2003

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Die slowakischen Mitgliedsverb�nde der IUL spielten ihre Rolle in der Verteidigung der Arbeitsgesetzte ihres Landes. Nach den Bem�hungen der dortigen Arbeiterbewegung wurde folgender Text von der IUL-Regionalorganisation der EFFAT-IUL verschickt.

Nachdem die neue slowakische Regierung quasi im �Hausruck-Verfahren� eine Vielzahl von gravierenden �nderungsvorschl�gen zum AGB vom April 2002 vorgelegt hatte, hatten sich die Gewerkschaften umgehend und deutlich zu Wort gemeldet. Dabei beklagten sie die r�de Art der Vorlage der Regierung jenseits von Konsultationen mit den Sozialpartnern. Die KOZ hatte am 26. Februar Streikbereitschaft signalisiert.

Gleichzeitig bildeten die Gewerkschaften eine Expertegruppe, die sich inhaltlich mit den Vorschl�gen der Regierung auseinander setzte. Die Arbeit dieser Gruppe scheint nun erfolgreich gewesen zu sein, denn es gab substanzielle tripartite Verhandlungen und auch ein gemeinsam getragenes Ergebnis zur erneuten Novellierung des Arbeitsgesetzbuches, das vor wenigen Tagen durch den Arbeitsminister der Regierung vorgelegt wurde.

Die wichtigsten Ergebnisse der Gewerkschaften hinsichtlich der ersten Regierungsvorlage wurde in den folgenden Bereichen erzielt:

 Beibehaltung von Mindestl�hnen
 Die Zulassung von Arbeitnehmer-�berlassungsagenturen (>Leiharbeit) wurde vorerst ausgeklammert und soll im Rahmen eines eigenen Besch�ftigungsgesetzes neu beraten werden
 Zus�tzliche Urlaubsregelungen f�r bestimmte Arbeitnehmergruppen (z.B. gesundheitssch�dliche Betriebe) bleiben erhalten
 Die geplanten Arbeitszeitverl�ngerungen im 2- und 3-Schicht-Betrieb wurden zur�ckgenommen, es bleibt bei der 37,5-Stunden-Regelung
 Die gewerkschaftliche Kontrolle des Gesundheits- und Arbeitsschutzes bleibt erhalten
 �nderungen von Arbeitszeitregelungen im Betrieb sind nur mit Zustimung der Gewerkschaft/des Betriebsrates m�glich
 K�ndigungsfristen und Abl�sesummen wurden zwar neu bestimmt, k�nnen aber in dieser Form von den Gewerkschaften akzeptiert werden.

Offen bleibt jetzt nur noch die Freistellung der Arbeitnehmervertreter und die Verteilung von Kompetenzen zwischen Betriebsrat und Betriebsgewerkschaft, wenn diese nebeneinander im Betrieb wirken.

Die Gewerkschaften bleiben � trotz der jetzigen Einigung im Tripartiten Rat �aufmerksam, denn sie bef�rchten eine Einflussnahme der Arbeitgeber auf den nun folgenden parlementarischen Prozess der Gesetzgebung.

Die slowakischen Gewerkschaften haben gezeigt, dass eine schnelle, inhaltlich gut fundierte Reaktion der Gewerkschaften m�glich und erfolgreich war. Zudem ist es gelungen, die ILO direkt in den Prozess einzubeziehen, so dass abwegige Regelungen von Beginn an ausgeschlossen werden konnten.

Es bleibt nun abzuwarten, ob sich die Abgeordneten auch an die gefundenen Gemeinsamkeiten der Sozial-, Verhandlungspartner halten.