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IUL
Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


NGG und der deutsche Nestlé Betriebsrat beaufsichtigen das Nestlé GLOBE Projekt

An die IUL Web-Site geschickt am 20-Nov-2002

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Am 20. August 2002 unterschrieb, der vom deutschen Nestlé Betriebsrat eingesetzte Globe-Ausschuss die Rahmenbedingungen für seine Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Nestlé Deutschland AG, welche die Einführung des Nestlé GLOBE Projekts regeln.

Das GLOBE Projekt, das im europäischen Nestlérat zur Unterrichtung und Anhörung wiederholt vorgestellt und diskutiert wurde, wird nicht nur das Nestlé Informatiksystem und Dateien dramatisch verändern, es wird außerdem einen großen Einfluss darauf haben, wie die Nestlé-Beschäftigten in Zukunft arbeiten werden.

Deutschland ist das erste große Land in Europa in dem GLOBE eingeführt wird. Eine lokalen GLOBE-Organisation (LGO) werden rund 340 Arbeitnehmer aus sämtlichen Bereichen angehören, wobei die Teamleiter aus den Bereichen allgemeine Geschäftstätigkeit, Fertigung, Humanressourcen und Daten sowie aus allen anderen Funktionen kommen.

Nach Roland Hohenstein vom Betriebsrat und der NGG sind die wichtigsten Ziele Arbeitsplatzsicherung und Schulung für alle Arbeitnehmer/innen sowie das Recht des Betriebsrats auf das Hinzuziehen von externen Experten zur Beratung die von der Direktion finanziert werden.

Die Rahmenbedingungen schließen alle diese Punkte mit ein.

Der Betriebsrat wird an dem Projekt mitarbeiten, um sicher zu stellen, dass die Änderungen die Arbeit und Arbeitsbedingungen verbessern. Arbeitsplatzumstrukturierungen müssen von der entsprechenden Schulung begleitet werden.

Grundsätze:

1. Tagungen des Globe-Ausschusses (bestehend aus 9 Betriebsratsmitgliedern) werden nach Bedarf einberufen. Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Unternehmen informiert und geschult.
2. Parallel dazu wird der/die Betriebsratsvorsitzende informiert.
3. Der Globe-Ausschuss ist berechtigt, zu den technischen Details einen Experten zu konsultieren.
4. Abkommen über gemeinsames Ziel zur Sicherung der Beschäftigung.
5. Arbeitnehmer erhalten "Schulung am Arbeitsplatz" und, falls nötig, auch externe Schulung. Der Betriebsrat behält sich bei Schulungsfragen das Mitbestimmungsrecht vor.

Der Text dieser Rahmenbedingungen steht bei Roland Hohenstein zur Verfügung.