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Arbeitnehmer setzen Entschädigung für illegale Schließung der Fabrik Dharwad von Unilever Indien durch, doch ihre Schecks platzen

An die IUL Web-Site geschickt am 02-Oct-2008

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Acht Jahre nach der illegalen Schließung der Fabrik von Unilever Indien in Dharwad im Bundesstaat Karnataka erhielten 42 Arbeitnehmer gemäß einer Entscheidung des Arbeitsgerichts gegen das Unternehmen endlich eine Entschädigung. Als sie jedoch ihre entsprechenden Schecks in diesem Monat einlösen wollten, ... platzten diese wegen "ungenügender Deckung".

Dies war ein echter Schock für die 42 Arbeitnehmer, die sämtlich dem IUL-Mitgliedsverband Hindustan Lever Employees Union (HLEU) angehören und endlich eine achtjährige Kampf gegen die illegale Schließung der Fabrik Dharwad gewonnen hatten.

Der Kampf dieser Arbeitnehmer zeigt uns aber auch, wie Unilever systematisch Steuerkonzessionen in Indien missbraucht. Das Unternehmen schließt ständig Fabriken und verlagert die Produktion aus einem ländlichen Gebiet in ein anderes, wenn Steuerkonzessionen und Subventionen lokaler Regierungsstellen locken. In den meisten Fällen bedeutet dies die Vernichtung der Arbeitsplätze von Gewerkschaftsmitgliedern und die Schaffung prekärer, gewerkschaftsfreier Arbeitsplätze in Gebieten, in denen eher damit zu rechnen ist, dass lokale politische Interessen über die Verletzung von Arbeitnehmerrechten durch das Unternehmen hinwegsehen lassen.

Diese Methode bedeutet ferner die illegale Schließung von Fabriken, wenn neue Steuerkonzessionen locken. Wie wir in Dharwad und auch in Mumbai gesehen haben, konstruiert die Unilever-Unternehmensleitung äußerst geschickt die Voraussetzungen für eine Fabrikschließung, indem sie ein komplexes Geflecht aus Lügen und Täuschungen anlegt, die häufig erst nach Jahren bei Gericht aufgedeckt werden können.

Die Fabrik Dharwad wurde 1993 als unabhängige Tochterfirma von Hindustan Lever gegründet. Als sie in dem "rückständigen" ländlichen Gebiet in Dharwad eröffnet wurde, wurden ihr umfangreiche Steuerkonzessionen gewährt.

Im Januar 1999 liefen die Steuerkonzessionen aus, und die Unternehmensleitung machte sich heimlich daran, die Fabrik innerhalb der nächsten 12 Monate zu schließen. Die Hälfte der Maschinen und der Produktion wurde in andere Betriebe von Hindustan Lever verlagert, während die Arbeitnehmer als "überzählig" geführt wurden und minderwertige Aufgaben wie Grasmähen und ähnliche Arbeiten zugewiesen bekamen. Alle Aufsichtskräfte, Produktionsleiter, Techniker und Buchhalter wurden in andere Betriebe des Unternehmens versetzt.

Am 11. März 2000 stellte die Fabrik alle Tätigkeiten ein. Während der nächsten acht Monate kämpfte die Gewerkschaft und erreichte schließlich im Oktober 2000 eine Einigung mit der Unternehmensleitung. Innerhalb von 24 Stunden jedoch distanzierte sich die Unternehmensleitung von der getroffenen Vereinbarung und versuchte, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Es folgte ein siebenjähriger Gerichtskrieg mit der Gewerkschaft wegen der illegalen Schließung der Fabrik und der illegalen Entlassung der verbleibenden 42 Gewerkschaftsmitglieder.

Schließlich entschied das Arbeitsgericht von Hubli Karnataka zugunsten der Arbeitnehmer und sprach ihnen den vollen rückständigen Lohn zuzüglich 8% Zinsen und die Wiedereinstellung in anderen Betrieben von Hindustan Lever zu, vorzugsweise in der Nähe des Bundesstaates Karnataka. Ein Jahr später jedoch, als das Unternehmen schließlich die Schecks über die rückständigen Löhne für sieben Jahre (zuzüglich Zinsen) ausstellte, platzten diese! Erst einige Tage später erhielten die Arbeitnehmer endlich ihr Geld.

Auf vielfältige Weise lassen die geplatzten Schecks in Dharwad ebenfalls erkennen, wie Unilever heute vorgeht. Indem das Unternehmen in aller Welt Anlagen liquidiert, um den Aktionären immer mehr Barmittel zukommen zu lassen, ist sein Betriebskapital auf den niedrigsten Stand seiner Geschichte gesunken. Vielleicht werden Arbeitnehmer in aller Welt bald feststellen müssen, dass eines der weltweit größten Unternehmen für Haushalts- und Kosmetikartikel und Lebensmittel "ungenügende Deckung" aufweist ....