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Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


Europäischer Gerichtshof widerruft Paraquatzulassung - Nun müssen globale Maßnahmen folgen!

An die IUL Web-Site geschickt am 08-Aug-2007

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Der Europäische Gerichtshof hat in Erster Instanz die im Jahr 2003 erteilte Zulassung des tödlichen Herbizids Paraquat aufgehoben und entschieden, dass diese Zulassung auf einer fehlerhaften Einschätzung der Gefahren für Landwirtschaftsarbeitnehmer und die Umwelt beruhte.

Gewerkschaften der Landwirtschaftsarbeitnehmer und Umweltgruppen setzen sich seit vielen Jahren für ein Verbot von Paraquat ein, das für einen großen Teil der nach mehreren zehntausend zählenden jährlichen Todesfälle durch Pestizide verantwortlich ist. Wenn dieses Herbizid erst einmal durch die Haut oder die Lungen oder oral in den Körper eingedrungen ist, lassen sich seine Wirkungen nicht mehr beheben. Es gibt kein bekanntes Mittel gegen Paraquatvergiftungen. Nachweislich besteht eine potenziell tödliche Verbindung zwischen der Einwirkung von Paraquat und der Parkinsonschen Krankheit. Landwirtschaftsarbeitnehmer sind dieser giftigen Substanz regelmäßig ausgesetzt, wenn sie sie umfüllen, mischen und versprühen oder auf frisch besprühten Feldern arbeiten. Ungeachtet der nachgewiesenen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt wird Paraquat häufig im Obst-, Gemüse- und Baumwollanbau und in größtem Umfang auf Palmöl- und anderen Plantagen eingesetzt. Weltweit werden für Paraquat in jedem Jahr mehr als 400 Millionen US-Dollar ausgegeben.

Die Zulassungsentscheidung vom Dezember 2003 erfolgte nach einer beispiellosen Lobbyarbeit des Herstellers Syngenta und der Pestizidvertreter in den wichtigsten EU-Mitgliedstaaten. Sie wurde nicht nur gegen den Widerstand von Umwelt-, Gesundheits- und Gewerkschaftsorganisationen (deren Mitglieder die Einwirkungen dieser Substanz als erste zu spüren bekommen) sondern auch gegen den Widerstand von EU-Mitgliedstaaten getroffen, in denen Paraquat zuvor verboten gewesen war (Dänemark, Finnland, Österreich und Schweden).

Im März 2004 hat eine Koalition aus Gewerkschaften und nichtstaatlichen Organisationen, darunter die IUL, beim Europäischen Gerichtshof der Ersten Instanz Einspruch gegen die Zulassung erhoben, weil die betreffende Entscheidung der Kommission mühelos zugängliche wissenschaftliche Beweise für die giftigen Auswirkungen von Paraquat außer Acht gelassen habe. Dieser Einspruch wurde vom Gericht im November 2005 für "unzulässig" erklärt, mit der grotesken Begründung, keine der beteiligten Organisationen könne von sich behaupten, von der Zulassung betroffen zu sein.

Gleichzeitig jedoch erhob die Regierung Schwedens ihrerseits Einspruch beim Gericht Erster Instanz, und diesem Einspruch hat das Gericht am 11. Juli stattgegeben. Sofern die Kommission gegen diese Entscheidung keine Berufung einlegt, müssen die EU-Mitgliedstaaten nun die Genehmigung des Verkaufs, der Lagerung und der Verwendung aller Paraquat enthaltenen Produkte und der Werbung hierfür widerrufen.

Als Reaktion auf die EU-Zulassung im Jahr 2003 stellte die IUL fest: "Die globalen Auswirkungen der Paraquat-Zulassung durch die EU haben nicht lange auf sich warten lassen. Syngenta hat die Entscheidung der EU unverzüglich genutzt, um mit Hilfe einer umfassenden Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit in Malaysia eine Umkehr des in Stufen vorgesehenen Verbots von Paraquat in diesem Land zu erreichen. Die Paraquat-Lobby ist auch intensiv in Mittelamerika aktiv, wo der Einsatz von Paraquat heftig kritisiert worden ist".

Die Entscheidung von 2007, die Zulassung zu widerrufen, sollte das Signal für verstärkte internationale Aktionen gegen die globale Paraquat-Lobby sein. Die IUL fordert gemeinsam mit anderen Organisationen die Regierungen auf, erteilte Zulassungen aufzuheben und Paraquat vom Markt und von den Feldern zu nehmen.