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IUL
Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


Türkische Gewerkschaft erstreitet Rechte für Landarbeiter

An die IUL Web-Site geschickt am 30-Aug-2002

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Die der IUL angeschlossene Landarbeitergewerkschaft TARIM-IS hat gemeinsam mit ihrem Landesgewerkschaftsbund TÜRK-IS und anderen Mitgliedsorganisationen im Rahmen ihrer Kampagne für eine größere Sicherheit der Arbeitsplätze und grundlegende Gewerkschaftsrechte einen wichtigen Sieg erstritten. Mit Hilfe einer energischen Mobilisierung der Arbeitnehmer, die auch eine 36-stündige Demonstration am 15. und 16. Mai auf dem größten Platz im Herzen Ankaras umfasste, wurde die Aufmerksamkeit des gesamten Landes auf die Folgen der Vereinbarungen zwischen der Türkei und dem IWF in Gestalt der Vernichtung von Arbeitsplätzen und der Gefährdung der Beschäftigungssicherheit gerichtet. Zu den Forderungen der Gewerkschaft, die in einer Erklärung mit dem Titel "Nein zum IWF - Arbeitsplätze für die Arbeitslosen - Arbeitsplatzsicherheit für Arbeitnehmer" formuliert wurden, gehörten eine umfassende Überprüfung des Beistandskreditsvertrags aus dem Jahr 1999 und anderer Vereinbarungen mit dem IWF, die Verabschiedung des Gesetzes über die Sicherheit der Arbeitsplätze sowie die Einbeziehung von Land- und Forstarbeitnehmern in den Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes. Der 24. Kongress der IUL sandte eine Solidaritätsbotschaft an die beteiligten Gewerkschaften.

Die Gewerkschaften hielten ihren Druck auf die Politiker aufrecht, und am 15. August verabschiedete das Parlament die von den Gewerkschaften unterstützten Änderungen des Arbeitsgesetzes von 1936, wodurch die Bestimmungen über die Sicherheit der Arbeitsplätze den einschlägigen IAO-Übereinkommen angeglichen und erstmals landwirtschaftliche Arbeitnehmer mit Wirkung vom 15. März nächsten Jahres in den Geltungsbereich des innerstaatlichen Arbeitsrechtes einbezogen wurden. Ungeachtet eines in letzter Minute erfolgten Angriffs gegen die Gesetzesvorlage, mit der erreicht werden konnte, dass der Geltungsbereich auf landwirtschaftliche Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern beschränkt wurde, betrachten die Gewerkschaften die neuen Rechtsvorschriften als wichtigen Schritt vorwärts und eine Grundlage für künftige Gewinne.