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IUL
Vereinigt Lebensmittel-, Landwirtschafts- und HotelarbeitnehmerInnen weltweit


InBev: Noch mehr Lügen, noch mehr Entlassungen

An die IUL Web-Site geschickt am 06-Apr-2006

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Am 17. März rief die IUL weltweit dazu auf, Protestbotschaften an die belgische Zentrale des weltweit größten Braukonzerns InBev zu senden. Die mit aggressiven Mitteln verfolgte Politik des Konzerns, Kosten zu senken und am laufenden Band zu akquirieren, hat Produktionsverlagerungen, Kündigungen und die Zerstörung lokaler Biersorten und Brautraditionen zur Folge, während die Arbeitnehmer dadurch in einem fort mit Umstrukturierungen, dem Verlust ihrer Arbeitsplätze und permanenter Unsicherheit konfrontiert sind. Der Einkaufsrausch des Konzerns nach globalen Marken stützt sich auf seine nicht eingehaltenen Verpflichtungen gegenüber den Beschäftigten.

Nun hat die InBev-Konzernleitung der IUL und ihren Mitgliedern geantwortet, wobei diese Antwort zweierlei Formen annimmt. In Belgien hat sich InBev allen Schlichtungsversuchen seitens der Regierung widersetzt, mit denen eine Lösung für die Konflikte in den Traditionsbrauereien Hoegaarden und Belle-Vue gefunden werden sollte, die der Konzern schließen möchte (Hintergrund). Als die Gespräche am 9. März an der Unnachgiebigkeit des Konzerns scheiterten, forderten die Arbeitnehmer einen Streik, der am 28. März stattfand. Auf der PR-Ebene hat der Konzern der IUL durch die Aussendung förmlicher Antwortschreiben an alle jene geantwortet, die unsere Kampagne mit Protestbotschaften an die Konzernleitung unterstützt haben.

Die Tatsachen würdigt InBev dabei keineswegs. Die IUL forderte InBev zu vier Dingen auf:


Was hat InBev dazu zu sagen? Der Konzern behauptet, in Montenegro sei man in völligem Einklang mit nationalem und internationalem Recht vorgegangen und in Trebjesa sei keiner der Streikenden diskriminiert worden, als es Ende 2002 zu Kündigungen kam. InBev behauptet weiter, der Konzern hätte sich an die Vereinbarung gehalten und dem montenegrinischen Gerichtsentscheid aus dem Jahr 2005 bezüglich der Wiedereinstellung des Gewerkschaftsvorsitzenden Perovic Folge geleistet. „Im Anschluss an die neue Systematisierung in der (Trebjesa) Brauerei, welche 2001 begonnen wurde, mussten 47 Beschäftigte mit unterschiedlicher Ausbildung das Unternehmen verlassen. Manche von ihnen gehörten zu den Streikenden, andere nicht. Wir bestätigen hiermit, dass bei keinem der Fälle die Teilnahme an der Streikhandlung ein entscheidender bzw. diskriminierender Faktor war.“

Und nun zu den Fakten. Ende 2002 wurden in Trebjesa 50 Arbeitnehmer entlassen. 45 von ihnen hatten sich an dem Streik im Mai 2002 aktiv beteiligt – dieselben Beschäftigten, die durch die im September 2002 geschlossene Vereinbarung von Dubrovnik vor Diskriminierung geschützt werden sollten. Das Unternehmen behauptet, dass bei keinem der Fälle „die Teilnahme an der Streikhandlung ein entscheidender bzw. diskriminierender Faktor war“. Die Zahlen zeichnen ein anderes Bild – ebenso wie die eindeutig diskriminierende Sonderzulage von 700 Euro, die jedem Arbeitnehmer bezahlt wurde, der an dem Streik und an der Ausschließung im Jahr 2002 nicht teilgenommen hatte. Darüber hinaus wurden nach den Kündigungen neue Arbeitnehmer eingestellt – die Brauerei benötigte Arbeitnehmer, aber keine Gewerkschaftsmitglieder.

Das Unternehmen hielt sich an das nationale Recht? 2005 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil vom 2. Juli 2003, wonach InBev „verpflichtet ist, den Kläger (Perovic) wieder zu beschäftigen und wieder einzustellen“, und dass „das Gericht zu dem Urteil gelangt, dass die beklagte Partei die Vereinbarung von Dubrownik verletzt hat […], in welcher vereinbart wurde, es würde zu keinen Sanktionen gegen Streikende bzw. die Organisatoren des Streiks kommen.“ Und wenn das noch nicht deutlich genug ist, so besagt Artikel 140 des montenegrinischen Arbeitsrechts, dass Gewerkschaftsvertreter während der gesamten Dauer ihres Mandats und bis zu sechs Monaten nach Ablauf dieses Mandats nicht gekündigt, neu zugeteilt oder versetzt werden dürfen, selbst wenn ihr Posten vom Unternehmen nicht länger benötigt wird. InBev hat sich weder an dieses Gesetz, noch an die Gerichtsurteile gehalten. Perovic wurde am selben Tag seiner Wiedereinstellung, dem 13. April 2005, in den Jahresurlaub geschickt. Im Juni wurde die Kündigung ausgesprochen und im Januar 2006 wurde das Beschäftigungsverhältnis beendet, ohne dass ihm erlaubt wurde, den Betrieb noch einmal zu betreten und zu seiner Arbeit zurückzukehren. Unter Wiedereinstellung versteht man üblicherweise die Wiederaufnahme der Arbeit und nicht die Gehaltsfortzahlung für eine kurze Zeit.

Am 4. Juli 2005 schrieb Aleksandar Tomic, der Generaldirektor des Betriebs, der Gewerkschaft: „Nachdem wir den Entscheid des Gerichts in Niksic erhalten haben, kontaktierten wir unsere Zentrale und erhielten am 27. November 2003 die Antwort, dass unser Mehrheitseigentümer bereit sei, in die Brauerei zu investieren, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass für stabile soziale Verhältnisse gesorgt würde und die Arbeitnehmer, die entlassen wurden, nicht wieder eingestellt werden.“ Als wäre das noch nicht deutlich genug, kann man im Protokoll der Sitzung vom 8. November 2005 zwischen dem Trebjesa-Management und der Gewerkschaft – das von beiden Parteien unterzeichnet wurde – die folgende Aussage des Managements nachlesen: „Im Fall Perovic hat InBev seine Haltung klar und deutlich gemacht – seine Wiedereinstellung in der Brauerei wird nicht erlaubt, selbst wenn das bedeuten würde, sämtliche Investitionen in den Betrieb anzuhalten.“

InBev weiß das alles. Der Konzern zieht es vor zu lügen, anstatt zwei Gerichtsurteile zu befolgen und eine mit der IUL unterzeichnete Vereinbarung einzuhalten.

Noch mehr Lügen, noch mehr Entlassungen

InBev bekennt sich zu seiner “Verpflichtung den Menschen gegenüber”, in Wahrheit fühlt sich der Konzern jedoch nur der Erwirtschaftung sofortiger Gewinne durch die Zerschlagung von Arbeitsplätzen verpflichtet. Auf jede Forderung der Gewerkschaften und des Europäischen Betriebsrats nach umfassender Information über seine geplanten Umstrukturierungen in Europa hat InBev geantwortet, dass es keine Information über seine Pläne bereitstellen könne, die über einen Zeitrahmen von 6 Monaten hinausgingen.

Aktionäre, hört ihr zu? Das Unternehmen, das eure Gewinne maximieren soll, kann nicht weiter als sechs Monate in die Zukunft planen. Das verlangt nach ernsten Fragen.

InBev ist zur gegenseitigen Unterrichtung bereit, wenn der Zeitraum auf sechs Monate und das Verfahren darauf beschränkt bleiben, die Beschäftigten von der drohenden Zerschlagung ihrer Arbeitsplätze in Kenntnis zu setzen. Der Konzern weist weiterhin alle Aufforderungen der Gewerkschaften zurück, Verhandlungen (keine gegenseitige Unterrichtung) über eine gesamteuropäische Vereinbarung über die Umstrukturierung der europäischen Betriebsbereiche und ihre Folgen für die Beschäftigung aufzunehmen. Diese Weigerung wurde am 9. März bekräftigt, als der Konzern nicht bereit war, diese Anliegen seriös zu verhandeln, und den Weg freigab für die Streiks am 28. März (Hintergrund).

Noch mehr Lügen, noch mehr Entlassungen - setzt Proteste an InBev fort.